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Erbschafts- und Schenkungssteuer

Durch frühzeitige Beratung Steuern sparen!

Die gesetzlichen Regelungen zur Erbschaftsteuer in Deutschland sind komplex. Schnell werden Freibeträge verschenkt oder nicht voll ausgeschöpft, mit der Folge, dass hohe Erbschaftsteuern anfallen.

Eine rechtzeitige Beratung und Planung ist daher zu empfehlen ist, um die Steuerlast so gering wie möglich zu halten.

Als Steuerberater beraten wir Sie umfassend zu steuerlichen Fragestellungen rund um das Thema Erbschaftsteuer. Dabei greifen wir auf langjährige Expertise im Bereich der Erbschaftsteuer und bei der Erstellung von Erbschaftsteuererklärungen zurück.

Gerade im Rahmen der Unternehmensnachfolge ist eine frühzeitige fachkundige Beratung die solide Basis für ein erfolgreiches Weiterführen des Unternehmens. Mit uns gelingt ein erfolgreicher Generationenwechsel ohne Streitigkeiten und in Ihrem Sinne.

Steuersparmodel: Schenkungen zu Lebzeiten

Bereits zu Lebzeiten lassen sich im Wege der sog. vorweggenommenen Erbfolge (Schenkungen zu Lebzeiten) oder durch entsprechende testamentarische Gestaltungen Erbschaftsteuer sparen.

Das Familienvermögen an die nächste Generation zu übertragen, die Steuerlast so minimal wie möglich zu halten und das im Einklang mit allen Familienmitgliedern zu erreichen, ist eine Herausforderung, der wir uns gerne mit Ihnen stellen.

Unsere Leistungen für Sie:

  • Anzeige von Erbschaften beim zuständigen Finanzamt
  • Berechnung der voraussichtlichen Schenkungssteuer oder Erbschaftssteuerbelastung
  • Erstellung der Erbschaftsteuererklärung
  • Beratung bei der vorweggenommenen Erbfolge
  • Beratung bei Erhalt einer Erbschaft aus dem Ausland
  • Beratung hinsichtlich der Ausnutzung von schenkungssteuerlichen Freibeträgen
  • Beratung bei der Nachfolgegestaltung
  • Erstellung der Feststellungserklärungen für die Bewertung von Grundstücken
  • Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung (z.B. bei Grundstücksgemeinschaften oder Erbengemeinschaften)
  • Steuerliche Bewertung von Vermögen, insbesondere Grundstücken und Betriebsvermögen
  • Begutachtung von privatrechtlichen Verträgen und Testamenten unter Berücksichtigung von steuerlichen Aspekten
  • Steuerliche Optimierung und Vermögensnachfolgegestaltungen
  • Steuerliche Planung der Unternehmensübergabe und -nachfolge
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