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Heil- und Pflegeberufe

Als Spezialist im Heilberuf und im Gesundheitswesen helfen Sie täglich Menschen bei der Lösung gesundheitlicher Herausforderungen – wir möchten Sie dabei unterstützen, dass bei Ihnen finanziell und steuerlich alles rund läuft und Sie mehr Sicherheit, Effizienz und Zeit für das Wesentliche gewinnen.

Als branchenspezialisierte Steuerberatungskanzlei haben wir uns auf die steuerrechtliche Beratung von Heilberufen und Heilzentren spezialisiert. Somit beherrschen wir in besonderem Maße alle Arzt-, Heil- und Pflegeberufe betreffenden steuerrechtlichen Vorschriften und Zusammenhänge und können Ihnen aufgrund unserer langjährigen Erfahrung ein speziell auf Ihr Unternehmen zugeschnittenes Portfolio an Leistungen und Beratung anbieten.

Unser Ziel ist es, eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene innerbetriebliche Organisation um Sie herum aufzubauen, durch die Sie sich wieder auf Ihr ursprüngliches Geschäft konzentrieren können.

Die STEURA Steuerberatungsgesellschaft mbH in Gelsenkirchen-Schalke und die Steuerberatungskanzlei Ralph Steinberg in Gladbeck-Mitte sind jederzeit für Sie da und beraten Sie gerne in allen steuerlichen Fragen. Kontaktieren Sie uns einfach! Wir freuen uns auf Sie!

Nehmen Sie gerne unser unverbindliches Angebot zu einem kostenlosen Erstgespräch in Anspruch.

Wir sind spezialisiert auf

  • Steuerberatung für Ärzte
  • Steuerberatung für Tierärzte
  • Steuerberatung für Psychotherapeuten
  • Steuerberatung für Physiotherapeuten
  • Steuerberatung für Osteopathen
  • Steuerberatung für Ergotherapeuten
  • Steuerberatung für Logopäden
  • Steuerberatung für Heilpraktiker
  • Steuerberatung für Hebammen
  • Steuerberatung für Medizinische Labore und Dentallabore
  • Steuerberatung für Apotheken
  • Steuerberatung für Pflegedienste

Branchenspezifische Besonderheiten bei der Buchhaltung

Gerade in den Heilberufen gibt es viele Besonderheiten, die in anderen Branchen nicht anzutreffen sind.

Daher ist es außerordentlich wichtig, diese zu kennen und sie entsprechend in der laufenden Buchhaltung abzubilden, denn nur so erhalten Sie zutreffende betriebswirtschaftliche Kennzahlen, mit denen Sie auch den Finanzbehörden im Rahmen einer Betriebsprüfung Paroli bieten können.

Um dies zu erreichen, wird von uns ein Branchenkontenrahmen verwendet, den wir speziell an Ihre betriebsspezifischen Erfordernisse anpassen, um so sämtliche Besonderheiten in Ihrer Buchführung darzustellen.

Als Kontroll- und Führungsinstrument stellen wir Ihnen darüber hinaus speziell auf Ihr Unternehmen abgestimmte Auswertungen zur Verfügung. Ein branchenspezifischer Controlling Report zeigt Ihnen darüber hinaus die wirtschaftliche Entwicklung anhand ausgesuchter Kennzahlen, Trends, Schwellenwerte und Grafiken.

Lassen Sie uns Ihre Buchhaltung optimieren und dabei gleich zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen. Zum einen können Sie sicher sein, dass Ihre Finanzbuchführung künftig den gestiegenen Anforderungen der Finanzverwaltung genügt. Zum anderen verwandeln wir Ihre Buchhaltung in ein Instrument zur Unternehmenssteuerung.

Hybride/digitale Buchhaltung

Die Digitalisierung schreitet mit großen Schritten unaufhaltsam voran. Als Unternehmer setzen Sie in der Regel bereits heute schon digitale Systeme ein und erledigen viele Aufgaben online (z.B. per Onlinebanking). Auch werden Sie sicherlich bereits viele Ihrer Eingangsrechnungen in digitaler Form (z.B. per Mail) erhalten.

Warum sollten Sie also noch Tagesendsummenbons, digitale Rechnungen und Kontoauszüge umständlich ausdrucken und zum Steuerberater bringen, wenn Sie bereits schon einen großen Teil Ihrer Buchhaltung in digitaler Form vorliegen haben?

Genau an diesem Punkt holen wir Sie ab und unterstützen Sie dabei, noch bestehende digitale Lücken zu schließen, so dass Sie eine vollumfängliche digitale Buchhaltung haben. Wir beraten Sie hinsichtlich der dafür notwendigen Schnittstellen und stellen Ihnen ein Onlineportal zur Verfügung, in welchem Sie Ihre steuerlich relevanten Unterlagen auf verschiedenen Wegen (z.B. per Handyscanner) ablegen und an uns weiterleiten können. Dies spart Ihnen nicht nur viel Zeit, sondern schont zudem auch noch die Umwelt.

Als Plattform für den Belegaustausch verwenden wir Datev Unternehmen Online. Eine Software, die es Ihnen zudem möglich macht, alle steuerlich relevanten Belege revisionssicher digital abzulegen und über den gesetzlichen Aufbewahrungszeitraum zu archivieren.

Trotz der Vorteile einer digitalen Buchhaltung entscheiden sich viele Unternehmer aus unterschiedlichen Gründen jedoch immer noch für die beleghafte Buchhaltung (Pendelordner). Hier bieten wir Ihnen eine hybride Buchhaltung an, bei der Sie uns wie gewohnt Ihren Pendelordner einreichen. Ihre Belege werden dann in unserem Hause digitalisiert. Ergänzend dazu stellen wir Ihnen auch noch eine Scansoftware für Ihr Smartphone oder iPhone zur Verfügung, mit der Sie die Möglichkeit haben, Belege mit 2 Klicks digital an uns zu übermitteln.

Organisationsoptimierung - Verfahrensdokumentation

Jedes Unternehmen hat eine innerbetriebliche Organisation.

Diese täglich wiederkehrenden Abläufe kommen in allen Bereichen eines jeden Unternehmens vor. Häufig sind sie nicht schriftlich fixiert, sondern nur mündlich weitergegeben oder haben sich irgendwann einfach manifestiert.

Wenn es jedoch in Ihrem Betrieb keine schriftlichen Aufzeichnungen über die Abläufe Ihrer steuerlich relevanten Prozesse gibt, verstoßen Sie gegen Ihre steuerlichen Pflichten. Diese verlangen nämlich, dass Sie alle steuerlich relevanten Prozesse in Form einer Verfahrensdokumentation schriftlich niederlegen.

Können Sie bei einer Kassennachschau oder einer Betriebsprüfung keine lückenlose Verfahrensdokumentation vorlegen, kann dies zu existenzbedrohenden Hinzuschätzungen und ggfs. auch zur Einleitung eines Steuerstrafverfahrens führen.

Daher unser dringender Rat: Geben Sie der Finanzverwaltung keinen Anlass, die formelle Ordnungsmäßigkeit Ihrer Buchhaltung anzuzweifeln.

Wir erstellen eine individuelle Verfahrensdokumentation für Ihr Unternehmen und optimieren in diesem Zusammenhang Ihre steuerlich relevanten innerbetrieblichen Abläufe.

Lohnbuchhaltung - Lohnoptimierung

Gute Mitarbeiter zu finden ist schwer. Gute Mitarbeiter zu halten, ist oftmals noch schwerer!

Aufgrund geringer Gewinnspannen ist es in vielen Branchen besonders schwierig, die eigenen Mitarbeiter dauerhaft attraktiv zu entlohnen. Jedoch gibt es eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten, eine Lohnerhöhung zur Zufriedenheit von Mitarbeiter und Arbeitgeber durchzuführen.

Berechnen Sie mit unserem Gehaltsrechner selbst, was z.B. bei einer Lohnerhöhung von 100,00 € brutto bei Ihrem Mitarbeiter netto ankommt und welche Kosten für Sie als Arbeitgeber dadurch entstehen.

Dabei bieten insbesondere steuerfreie Zuwendungen attraktive Möglichkeiten, Mitarbeitern zusätzliche Vorteile zum Lohn zukommen zu lassen. Und zwar solche, die nicht von Steuern und von Sozialbeiträgen verzehrt werden. So werden Sie als Arbeitgeber attraktiver und bieten Ihren Mitarbeitern mehr finanzielle Flexibilität und vor allem mehr Wert! So können Sie auf Dauer Ihre Mitarbeiter motivieren und diese durch gezielte finanzielle Anreize weiterhin von Ihrem Unternehmen überzeugen.

Als branchenspezialisierte Steuerberatungskanzlei kennen wir alle Möglichkeiten steuerfreier Zuwendungen in Ihrer Branche. Gerne zeigen wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch alle Möglichkeiten einer Lohnoptimierung auf, durch die Sie sich als Arbeitgeber bei Ihren Mitarbeitern wertvoller machen und von der Konkurrenz abheben, ohne gleich Ihre Personalkosten in die Höhe zu treiben. Die Möglichkeiten sind dabei nicht gerade vielfältig. Aber es gibt sie, und Sie sollten Sie nutzen!

Umsatzsteuer

In der Regel sind alle Leistungen der Heilberufe, die dem Schutz der Gesundheit des Patienten dienen und bei denen ein therapeutisches Ziel im Vordergrund steht, von der Umsatzsteuer befreit.
Bei den nachfolgend beispielhaft aufgeführten Tätigkeiten kann es sich jedoch sowohl um umsatzsteuerfreie als auch umsatzsteuerpflichtige Leistungen handeln:

  • Gutachten für rechtliche Verfahren
  • Gutachten für Verfahren der Sozialversicherungen
  • Sonstige Gutachten für private Zwecke
  • Gutachten im Todesfall
  • Berufstauglichkeitsuntersuchungen
  • Leistungen der Schönheitschirurgen

Als branchenspezialisierte Steuerberatungskanzlei sind uns natürlich die umsatzsteuerrechtliche Besonderheiten bestens bekannt, so dass wir Ihnen hier Fallbezogen jederzeit die richtige Beurteilung des Sachverhaltes aufzeigen können.

Was wir sonst noch für Sie tun!

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