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E-Commerce

Bereits seit den Anfängen des Onlinehandels haben wir uns auf die steuerliche Beratung von Unternehmern im Onlinehandel/E-Commerce spezialisiert.

Als branchenspezialisierte Steuerberatungskanzlei sind wir mit den Besonderheiten und Gefahren des Onlinehandels bestens vertraut und können Ihnen daher ein speziell auf den E-Commerce zugeschnittenes Portfolio an Leistungen und Beratung anbieten, so dass Probleme durch vorausschauendes Handeln vermieden werden können.

Unser Ziel ist es dabei, Sie dort abzuholen, wo Sie derzeit stehen und eine auf Ihren Betrieb und Ihre Bedürfnisse zugeschnittene innerbetriebliche Organisation um Sie herum aufzubauen, durch die Sie sich wieder auf Ihr ursprüngliches Geschäft konzentrieren können.

Auch ein über Jahre hinweg ausgeübter „privater“ Handel mit Gebrauchsgegenständen auf Ebay oder anderen Verkaufsplattformen wird von der Finanzverwaltung sehr oft als gewerbliche Tätigkeit eingestuft. Als Kriterium für diese Einstufung werden insbesondere die Dauer und die Intensität der Tätigkeit, die Höhe der Entgelte, die Beteiligung am Markt, die Zahl der ausgeführten Umsätze, das planmäßige Tätigwerden und die Vielzahl des Warenangebotes herangezogen.

Gerade als Existenzgründer ist es dringend erforderlich, bereits vor den ersten Schritten in die Selbständigkeit eine umfassende fachlich fundierte Existenzgründungsberatung in Anspruch zu nehmen und ausreichend Informationen (z.B. Branchenbriefe für Existenzgründer) einzuholen.

Nehmen Sie gerne unser unverbindliches Angebot zu einem kostenlosen Erstgespräch in Anspruch.

Die STEURA Steuerberatungsgesellschaft mbH in Gelsenkirchen-Schalke und die Steuerberatungskanzlei Ralph Steinberg in Gladbeck-Mitte sind jederzeit für Sie da und beraten Sie gerne in allen steuerlichen Fragen. Kontaktieren Sie uns einfach! Wir freuen uns auf Sie!

Lassen Sie uns Ihre Buchhaltung optimieren und dabei gleich zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen. Zum einen können Sie sicher sein, dass Ihre Finanzbuchführung künftig den gestiegenen Anforderungen der Finanzverwaltung genügt. Zum anderen verwandeln wir Ihre Buchhaltung in ein Instrument zur Unternehmenssteuerung.

Buchhaltung

Als Unternehmer im E-Commerce haben Sie bereits den größten Teil Ihrer Buchhaltung in digitaler Form vorliegen.

Genau an diesem Punkt holen wir Sie ab und unterstützen Sie dabei, noch bestehende digitale Lücken zu schließen, so dass Sie eine vollumfängliche digitale Buchhaltung haben. Wir beraten Sie hinsichtlich der dafür notwendigen Schnittstellen und stellen Ihnen ein Onlineportal zur Verfügung, in welchem Sie Ihre steuerlich relevanten Unterlagen auf verschiedenen Wegen ablegen und an uns weiterleiten können. Dies spart Ihnen nicht nur viel Zeit, sondern schont zudem auch noch die Umwelt.

Als Plattform für den Belegaustausch verwenden wir Datev Unternehmen Online. Eine Software, die es Ihnen zudem möglich macht, alle steuerlich relevanten Belege revisionssicher digital abzulegen und über den gesetzlichen Aufbewahrungszeitraum zu archivieren. Ergänzend dazu stellen wir Ihnen auch noch eine Scansoftware für Ihr Smartphone oder iPhone zur Verfügung, mit der Sie die Möglichkeit haben, Belege mit 2 Klicks digital an uns zu übermitteln.

Steuerberatung im OSS-Verfahren (One Stop Shop)

Ab dem 01.07.2021 wurde die sogenannte Versandhandelsregelung durch die Fernverkaufsregelung abgelöst.

In Folge wurde eine allgemeine Lieferschwelle von 10.000,00 € pro Jahr für den Verkauf von Waren an Nichtunternehmer (B2C) im gesamten EU-Ausland festgesetzt.

Dies bedeutet für Sie, dass Sie sich bei Überschreitung der Lieferschwelle in jedem EU-Land, in welches Sie geliefert haben, steuerlich registrieren und dort Steuererklärungen abgeben müssen.

Um die dadurch entstehenden bürokratischen Hürden zu vermeiden, wurde das OSS-Verfahren eingeführt. Dadurch ist es möglich, die Umsatzsteuer für alle Länder einheitlich beim Bundeszentralamt für Steuern elektronisch anzumelden und zu bezahlen.

Voraussetzung ist jedoch eine entsprechende Anmeldung Ihres Unternehmens beim Bundeszentralamt für Steuern.

Gerne können wir natürlich die Anmeldung für Sie durchführen.

Die Steueranmeldungen im OSS-Verfahren erledigen wir dann zukünftig automatisch für Sie.

Steuerberatung für Kleinunternehmer im OSS-Verfahren

Bei Kleinunternehmern im Sinne des Umsatzsteuergesetzes wird in Deutschland bei einem Vorjahresumsatz von bis zu 22.000,00 € keine Umsatzsteuer erhoben. Unabhängig davon gilt aber auch bei Kleinunternehmern für Lieferungen ins EU-Ausland die Lieferschwelle von 10.000,00 €. Umsatzsteuerliche Kleinunternehmer müssen daher beide Grenzen im Blick haben.

Steuerberatung für Amazon FBA Händler

Mit FBA (Fulfillment by Amazon) werden Ihre Produkte in Amazon Vertriebsstätten gelagert, verpackt und von dort aus verschickt. Dieses Geschäftsmodell bringt viele Vorteile mit sich, jedoch ist hier auf die richtige steuerliche Erfassung der Verkäufe zu achten, d.h. die buchhalterische Erfassung muss ordentlich strukturiert sein.

Steuerberatung für Amazon Pan EU Händler

Amazon fördert zunehmend die Teilnahme am Pan EU Programm. Dahinter steckt eine grenzüberschreitende Logistikstruktur, d.h. Ihre Produkte werden in weiteren 6 EU-Staaten in Amazon Vertriebsstätten gelagert und von dort verteilt. Händler aller Größenklassen können sich so einen Markt von vielen hundert Millionen Einwohnern erschließen.

Aber genau daraus ergibt sich ein großes steuerliches Problem, denn durch die Teilnahme am Pan EU Programm wird man unmittelbar in sechs weiteren EU-Staaten steuerpflichtig und muss in diesen Staaten Umsatzsteuer-Erklärungen abgeben.

Steuerberatung für Ebay Händler

Ebay verzeichnet mittlerweile 165 Millionen Käufer und hat damit eine enorme Reichweite, die Sie für Ihren Onlinehandel nutzen können.

Bei Ebay-Verkäufen in die USA (Internet Sale Tax), Australien (Goods and Services Tax (GST)) und Norwegen (VOEC) bestehen steuerliche Besonderheiten, die jedoch in aller Regel automatisiert durch eBay für Sie erledigt werden.

Steuerberatung für Dropshipping

Beim Dropshipping bieten Sie Waren an, ohne diese überhaupt in Ihrem Lager zu haben. Dropshipping ist eine gute Möglichkeit, um in den E-Commerce einzusteigen, ohne große Lagerbestände bereit zu halten.

Auch hier drohen steuerliche Fallen, die es zu vermeiden gilt.

Steuerberatung für Ihren eigenen Online Shop

Verkaufen Sie Ihre Waren auch über Ihren eigenen Onlineshop, sind Sie dadurch unabhängig von den großen Marktplätzen.

Nun sind Sie aber selbst gefragt und müssen zusehen, dass Sie durch sinnvoll geschaltete Werbung und eine Suchmaschinenoptimierung Kontakt zu Ihren Kunden aufbauen können. Vielfach werden hier in der Anfangsphase zunächst die Plattformen von Amazon und eBay genutzt, um die Kunden auf den eigenen Online Shop zu lenken.

Wichtig ist hierbei auch, welches Shop-System Sie verwenden. Verschiedene Anbieter, von denen wir hier einige kurz benennen möchten, bieten entsprechende Baukästen zum Kauf oder zur Miete an. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den nachfolgenden Anbietern nicht um eine Empfehlung unsererseits handelt.

Das in Deutschland entwickelte Shopsystem von Shopware hat schon in der Standardversion umfassende Funktionen und ist modular erweiterbar. Die Professional Edition kostet einmalig ca. 1.300,00 €

Zum Betreiben des Shops sind keine Programmierkenntnisse erforderlich. Durch Unterstützung bei der Suchmaschinenoptimierung sowie der Möglichkeit von Cross-Sellings finden die Kunden die gesuchten Artikel zuverlässig.

Gambio GX3 kostet derzeit einmalig ca. 160,00 €.

Durch eine direkte Anbindung an das JTL-Wawi kann die Shop-Software viele Prozesse durch Automatisierung vereinfachen. Die Software sorgt u.a. für die Suchmaschinenoptimierung des Shops.

JTL Shop gibt es wahlweise als Mietversion oder zum Kauf (Standartversion ab ca. 500,00 €)

Plentymarkets kombiniert den Onlinehandel mit dem stationären Handel. Es sind Zahlungs- und Dienstleistungsanbieter sowie ein Warenwirtschaftssystem integriert.

Grundsätzlich fallen hier Kosten pro Auftrag an. Das Starterpaket beginnt bei ca. 39,00 € monatlich.

Organisationsoptimierung - Verfahrensdokumentation

Egal in welcher Branche Sie tätig sind; jedes Unternehmen hat eine innerbetriebliche Organisation.

Diese täglich wiederkehrenden Abläufe kommen in allen Bereichen eines jeden Unternehmens vor. Häufig sind sie nicht schriftlich fixiert, sondern nur mündlich weitergegeben, oder haben sich irgendwann einfach manifestiert.

Wenn es jedoch in Ihrem Betrieb keine schriftlichen Aufzeichnungen über die Abläufe Ihrer steuerlich relevanten Prozesse gibt, verstoßen Sie gegen Ihre steuerlichen Pflichten. Diese verlangen nämlich, dass Sie alle steuerlich relevanten Prozesse in Form einer Verfahrensdokumentation schriftlich niederlegen.

Können Sie bei einer Betriebsprüfung keine lückenlose Verfahrensdokumentation vorlegen, kann dies zu existenzbedrohenden Hinzuschätzungen und ggfs. auch zur Einleitung eines Steuerstrafverfahrens führen.

Daher unser dringender Rat: Geben Sie der Finanzverwaltung keinen Anlass, die formelle Ordnungsmäßigkeit Ihrer Buchhaltung anzuzweifeln.

Wir erstellen eine individuelle Verfahrensdokumentation für Ihr Unternehmen und optimieren in diesem Zusammenhang Ihre steuerlich relevanten innerbetrieblichen Abläufe.

Ärger mit dem Finanzamt?

Schon zahlreiche Unternehmer haben wir erfolgreich gegen ungerechtfertigte Handlungen des Finanzamtes vertreten.

Wir unterstützen Sie bei der Kassennachschau, der Betriebsprüfung und im Steuerstrafverfahren.

Lohnbuchhaltung - Lohnoptimierung

Gute Mitarbeiter zu finden ist schwer. Gute Mitarbeiter zu halten, ist oftmals noch schwerer!

Aufgrund geringer Gewinnspannen ist es in vielen Branchen besonders schwierig, die eigenen Mitarbeiter dauerhaft attraktiv zu entlohnen. Jedoch gibt es eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten, eine Lohnerhöhung zur Zufriedenheit von Mitarbeiter und Arbeitgeber durchzuführen.

Berechnen Sie mit unserem Gehaltsrechner selbst, was z.B. bei einer Lohnerhöhung von 100,00 € brutto bei Ihrem Mitarbeiter netto ankommt und welche Kosten für Sie als Arbeitgeber dadurch entstehen.

Dabei bieten insbesondere steuerfreie Zuwendungen attraktive Möglichkeiten, Mitarbeitern zusätzliche Vorteile zum Lohn zukommen zu lassen. Und zwar solche, die nicht von Steuern und von Sozialbeiträgen verzehrt werden. So werden Sie als Arbeitgeber attraktiver und bieten Ihren Mitarbeitern mehr finanzielle Flexibilität und vor allem mehr Wert! So können Sie auf Dauer Ihre Mitarbeiter motivieren und diese durch gezielte finanzielle Anreize weiterhin von Ihrem Unternehmen überzeugen.

Als branchenspezialisierte Steuerberatungskanzlei kennen wir alle Möglichkeiten steuerfreier Zuwendungen in Ihrer Branche. Gerne zeigen wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch alle Möglichkeiten einer Lohnoptimierung auf, durch die Sie sich als Arbeitgeber bei Ihren Mitarbeitern wertvoller machen und von der Konkurrenz abheben, ohne gleich Ihre Personalkosten in die Höhe zu treiben. Die Möglichkeiten sind dabei nicht gerade vielfältig. Aber es gibt sie, und Sie sollten Sie nutzen!

Was wir noch für Sie tun!

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