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Einkommensteuererklärung

Damit Sie Ihre wertvolle Freizeit nicht mit der Erstellung lästiger Steuererklärungen vergeuden müssen und zugleich sicher sein können, dass Sie alle Steuervorteile ausnutzen und nur so viel Steuern wie unbedingt notwendig zahlen müssen, übernehmen wir gerne für Sie Ihre jährlichen Steuererklärungspflichten.

Dabei ermitteln wir auf Grundlage der von Ihnen gelieferten Belege und Aufzeichnungen Ihre

  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit,
  • Einkünfte aus Renten
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen,
  • Einkünfte aus Spekulationsgeschäften

und überlegen mit Ihnen gemeinsam, welche Steuervorteile Sie noch nutzen können.

Nehmen Sie gerne unser unverbindliches Angebot zu einem kostenlosen Erstgespräch in Anspruch.

Herr Steuerberater Ralph Steinberg und sein Team stehen Ihnen dafür an 2 Standorten im Ruhrgebiet (Gelsenkirchen und Gladbeck), sowie digital auch deutschlandweit zur Verfügung.

Steuerklassenwahl

Durch die falsche Wahl der Steuerklassen bei Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnerschaften kann es unter Umständen zu hohen Steuernachzahlungen kommen oder zu einem im laufenden Jahr überhöhten Lohnsteuerabzug führen, der Ihnen die notwendige Liquidität im laufenden Jahr nimmt.

Wir klären gerne mit Ihnen, ob sich für Sie ein Wechsel der Steuerklassen lohnt und stellen den entsprechenden Antrag auf Steuerklassenwechsel für Sie.

Mit unserem Steuerklassen-Rechner können Sie die günstigste Steuerklassenkombination ermitteln. Den Rest erledigen wir dann für Sie.

Antrag auf Lohnsteuerermäßigung

Wenn Sie schon unterjährig von einem Lohnsteuer-Freibetrag profitieren möchten, z. B. aufgrund von Fahrten zur Arbeit, vorliegender Behinderungen, laufender Kinderbetreuungskosten, Unterhaltszahlungen etc., müssen Sie einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung stellen. Ihr Arbeitgeber kürzt dann Ihren Bruttoarbeitslohn um den monatlichen Freibetrag und berechnet nur vom gekürzten Bruttoarbeitslohn Lohnsteuer. So zahlen Sie schon während des Jahres weniger Lohnsteuer und auch weniger Solidaritätszuschlag sowie ggf. weniger Kirchensteuer und erhöhen damit Ihr Nettogehalt!

Gerne stellen wir für Sie einen entsprechenden Antrag auf Lohnsteuerermäßigung. Herr Steuerberater Ralph Steinberg und sein Team stehen Ihnen dafür an 2 Standorten im Ruhrgebiet (Gelsenkirchen und Gladbeck), sowie digital auch deutschlandweit zur Verfügung.

Möchten Sie den Antrag jedoch selbst beim Finanzamt stellen, müssen Sie das amtliche Formular »Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung« verwenden. Den Antrag können Sie frühestens ab 1. Oktober stellen. Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner reichen einen gemeinsamen Antrag ein.

Am besten stellen Sie den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung noch vor Beginn des betreffenden Kalenderjahres oder spätestens im Januar, um direkt ab Jahresbeginn davon zu profitieren.

Sie dürfen aber auch noch später im Laufe des Kalenderjahres bis zum 30. November den Antrag stellen oder mit einem erneuten Antrag einen höheren Freibetrag berücksichtigen lassen.

Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung für Rentner und Pensionäre

Über 21 Millionen Menschen in Deutschland beziehen bereits eine Rente. Das Bundesministerium für Finanzen schätzt, dass davon weit über 5 Millionen Einkommensteuer zahlen müssen.

Viele Rentner und Pensionäre sind unsicher, ob sie eine Steuererklärung abgeben müssen und erfahren von ihrer Verpflichtung zur Abgabe erst durch ein Schreiben ihres Finanzamtes.

Ruheständler müssen aber auch ohne besondere Aufforderung durch das Finanzamt eine Steuererklärung abgeben, wenn die Rente bestimmte Freibeträge übersteigt. Mit unserem Rentensteuer-Rechner können Sie überprüfen, ob Sie abgabepflichtig sind. Wer keine Steuererklärung abgegeben hat, obwohl er dazu gesetzlich verpflichtet ist, muss mit unangenehmen Folgen rechnen. Eine Nichtabgabe kommt einer Steuerhinterziehung gleich.

Aber es kann noch andere Gründe geben, aus denen sich eine Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung ergibt. Beziehen Sie zum Beispiel noch andere Einkünfte oder erhalten Sie zusätzlich eine Betriebsrente, eine Rente aus einer privaten Rentenversicherung, Versorgungsgelder, eine Witwenrente oder eine Beamtenpension, sind Sie ebenfalls verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.

Vorteile bei Abgabe einer Steuererklärung von Rentnern und Pensionären

Die Abgabe einer Steuererklärung kann sich für Senioren durchaus lohnen, selbst wenn Sie nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind. Schließlich haben Sie nicht nur Einnahmen, sondern auch Ausgaben. Wenn Sie beispielsweise eine Haushaltshilfe benötigen, können Sie das bei Ihrer Steuererklärung angeben. Auch Kosten für Medikamente und medizinische Hilfsmittel können unter Umständen abgesetzt werden.

Haben Sie einen Behindertenausweis, erhalten Sie bestimmte Freibeträge. Haben Sie im letzten Jahr etwas gespendet oder sind Mitglied in einer Gewerkschaft und zahlen Beiträge, kann dies zu einer Rückerstattung von Steuern führen. Haben Sie haushaltsnahe Dienstleistungen (z.B. Reparaturen im Haushalt, Reinigungsarbeiten) in Anspruch genommen, erhalten Sie eine Steuervergütung. Es kann also durchaus sein, dass Sie vom Finanzamt eine Rückzahlung erhalten. Die Möglichkeiten, wie Sie Steuern sparen können, sind vielfältig.

Nehmen Sie gerne unser unverbindliches Angebot zu einem kostenlosen Erstgespräch in Anspruch.

Herr Steuerberater Ralph Steinberg und sein Team stehen Ihnen dafür an 2 Standorten im Ruhrgebiet (Gelsenkirchen und Gladbeck), sowie digital auch deutschlandweit zur Verfügung.

Rentner im Ausland, ausländische Renteneinkünfte

Das Finanzamt Neubrandenburg ist für alle Rentner zuständig, die im Ausland leben und aus Deutschland ihre Rente erhalten. Laut Angaben der Bundesregierung sind das über 500.000 Rentner. Obwohl kein deutscher Wohnsitz besteht, müssen in der Regel deutsche Renteneinkünfte im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht versteuert werden. Das Finanzamt Neubrandenburg verschickt daher Steuerbescheide an die im Ausland lebenden Rentner.

Tatsächlich müssen jedoch die meisten Rentner keine Steuern bezahlen, wenn sie einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stellen und eine Steuererklärung abgeben, da die Freibeträge höher sind, als die zu versteuernden Renten.

Grundsätzlich sind alle natürlichen Personen, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, verpflichtet, ihre gesamten Einkünfte, egal aus welchem Land sie kommen, in ihrer deutschen Einkommensteuererklärung anzugeben. Dazu gehören natürlich auch insbesondere Renten, die sie aus anderen Staaten beziehen. Haben Sie diese Renten bisher nicht in Ihrer Steuererklärung angegeben, könnte dies den Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllen.

Unsere Leistungen für Sie:

  • Erstellung der Einkommensteuererklärung unter Ausnutzung aller Steuervergünstigungen
  • Prüfung des Steuerbescheides
  • Führung von Einspruchsverfahren
  • Führung von Klageverfahren
  • Übernahme der Korrespondenz mit den Finanzbehörden
  • Beratung hinsichtlich ausländischer Rentenbezüge
  • Beratung bei ausländischem Wohnsitz und deutschem Rentenbezug.

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