Egal ob auf YouTube, Instagram, tiktok, Facebook oder OnlyFans, wir kennen alle virtuellen Kanäle, auf denen Geld verdient wird.
Im Social-Media-Bereich kann durchaus das Hobby zum Beruf werden. Nicht selten bekommen z.B. Blogger im Modebereich Artikel zur Präsentation zugeschickt, die sie eventuell im Anschluss behalten dürfen. Fraglich ist in diesem Zusammenhang daher schnell, wann ist die Schwelle vom Hobby (Liebhaberei) überschritten und in welcher Höhe die Einkünfte ggfs. versteuert werden müssen?
Wir betreuen deutschlandweit viele Unternehmer in dieser Branche und dies bereits seit den Anfängen dieser recht neuen Berufsgruppe. Wir kennen alle Einnahmequellen und können sie gemeinsam mit Ihnen optimieren und damit das steuerlich optimalste Ergebnis für Sie herausholen.
Nehmen Sie gerne unser unverbindliches Angebot zu einem kostenlosen Erstgespräch in Anspruch.
Die STEURA Steuerberatungsgesellschaft mbH in Gelsenkirchen-Schalke und die Steuerberatungskanzlei Ralph Steinberg in Gladbeck-Mitte sind jederzeit für Sie da und beraten Sie gerne in allen steuerlichen Fragen. Kontaktieren Sie uns einfach! Wir freuen uns auf Sie!
Wir sind spezialisiert auf
- Steuerberatung für YouTuber
- Steuerberatung für Blogger
- Steuerberatung für Podcaster
- Steuerberatung für Instagramer
- Steuerberatung für Streamer
- Steuerberatung für TikToker
- Steuerberatung für OnlyFans
- Steuerberatung für Online-Darsteller
Neu in der Branche?
Sie sind noch ganz neu in der Branche und haben Ihren ersten Vertrag angeboten bekommen? Kein Problem – wir helfen Ihnen in allen Fragen der Unternehmensgründung und übernehmen alle notwendigen Meldungen beim Finanzamt.
Gerade als Existenzgründer ist es dringend erforderlich, bereits vor den ersten Schritten in die Selbständigkeit eine umfassende fachlich fundierte Existenzgründungsberatung in Anspruch zu nehmen und ausreichend Informationen (z.B. Branchenbriefe für Existenzgründer) einzuholen.
Nutzen Sie dafür die Möglichkeit zum kostenlosen Erstgespräch.
Einnahmequellen
Die meisten beginnen ihre Tätigkeit im Internet als bloßes Hobby. Das Teilen von Bildern, Filmen, Wissen, Erfahrungen und Meinungen entwickelt sich allerdings häufig zur Einnahmequelle.
Die Finanzbehörden prüfen den Bereich der Sozialen Medien zunehmend. Die Prüfung könnte bereits durch die Sichtung der Accounts erfolgen. Dabei sind nicht nur die Anzahl der Klicks und Likes online ersichtlich, sondern auch das Ranking der Accounts ist in vielen Portalen frei zugänglich. Ungefähre Einkünfte von Influencer lassen sich anhand dieser Kennzahlen schnell abschätzen.
Wichtig ist, dass nicht nur Cash-Einnahmen zu den zu versteuernden Einnahmen gehören, sondern z.B. auch:
- Sacheinnahmen, Werbegeschenke, kostenlose Reisen/Hotelbuchungen etc.
- Booking-Einnahmen auf Events und Festivals
- Tauschgeschäfte, z.B. bekommt ein Modeblogger die präsentierte Uhr zum Dank „geschenkt“
- Geldgeschenke
- Produktplatzierungen, z.B. auf Instagram oder auf Ihrem Blog
- Provisionseinnahmen, z.B. Affiliate-Marketing
- Merchandise, Fanartikel
- Schaltung von Werbeanzeigen, z.B. Google AdSense
- Gebühreneinnahmen für geistiges Eigentum, sog. Royaltys
- Sonstige virale Marketing-Einnahmen
Einkünftequalifizierung und verhängnisvolle Werbeeinnahmen
In der Regel erzielen Influencer Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
Sie können aber durchaus auch Einkünfte aus selbstständiger Arbeit erzielen. Allerdings werden die Beiträge der Blogger nicht selten verlinkt, so dass die beworbenen Produkte auf Knopfdruck erworben werden können. Am Verkaufserlös, der über diese sog. Affiliate-Links erzielt wird, werden die Blogger oder Influencer prozentual beteiligt. Bezieht jedoch ein Künstler mehr als 3 % (Bagatellgrenze) seiner Einnahmen aus Werbung, sind die Einkünfte insgesamt als gewerbliche Einkünfte zu qualifizieren.
Eine gewerbliche Tätigkeit unterliegt regelmäßig der Gewerbesteuer. Bei natürlichen Personen sowie bei Personengesellschaften fällt Gewerbesteuer nur an, wenn der Gewerbeertrag den Freibetrag von 24.500 Euro pro Jahr übersteigt.
Im Übrigen ist sowohl die freiberufliche als auch die gewerbliche Tätigkeit der Finanzverwaltung mitzuteilen und bei Vorliegen eines Gewerbebetriebs ist zusätzlich eine Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde vorzunehmen.
Digitale Zusammenarbeit
Dank unserer digitalen und modernen Arbeitsweise sprechen wir die Sprache unserer Mandanten!
Trotzdem legen wir besonders viel Wert auf den persönlichen Kontakt und freuen uns über Ihren Besuch in unserer Kanzlei.
Hybride/digitale Buchhaltung
Die Digitalisierung schreitet mit großen Schritten unaufhaltsam voran. Als Influencer:in erledigen Sie bereits heute viele Aufgaben online (z.B. per Onlinebanking). Sicherlich werden Sie auch bereits viele Ihrer Eingangsrechnungen in digitaler Form (z.B. per Mail) erhalten.
Warum sollten Sie also noch digitale Rechnungen und Kontoauszüge umständlich ausdrucken und zum Steuerberater bringen?
Genau an diesem Punkt holen wir Sie ab und unterstützen Sie dabei, noch bestehende digitale Lücken zu schließen, so dass Sie eine vollumfängliche digitale Buchhaltung haben. Wir beraten Sie hinsichtlich der dafür notwendigen Schnittstellen und stellen Ihnen ein Onlineportal zur Verfügung, in welchem Sie Ihre steuerlich relevanten Unterlagen auf verschiedenen Wegen (z.B. per Handyscanner) ablegen und an uns weiterleiten können. Dies spart Ihnen nicht nur viel Zeit, sondern schont zudem auch noch die Umwelt.
Als Plattform für den Belegaustausch verwenden wir Datev Unternehmen Online. Eine Software, die es Ihnen zudem möglich macht, alle steuerlich relevanten Belege revisionssicher digital abzulegen und über den gesetzlichen Aufbewahrungszeitraum zu archivieren.
Trotz der Vorteile einer digitalen Buchhaltung entscheiden sich viele Unternehmer aus unterschiedlichen Gründen jedoch immer noch für die beleghafte Buchhaltung (Pendelordner). Hier bieten wir Ihnen eine hybride Buchhaltung an, bei der Sie uns wie gewohnt Ihren Pendelordner einreichen. Ihre Belege werden dann in unserem Hause digitalisiert. Ergänzend dazu stellen wir Ihnen auch noch eine Scansoftware für Ihr Smartphone oder iPhone zur Verfügung, mit der Sie die Möglichkeit haben, Belege mit 2 Klicks digital an uns zu übermitteln.
Lassen Sie uns Ihre Buchhaltung optimieren und dabei gleich zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen. Zum einen können Sie sicher sein, dass Ihre Finanzbuchführung künftig den gestiegenen Anforderungen der Finanzverwaltung genügt. Zum anderen verwandeln wir Ihre Buchhaltung in ein Instrument zur Unternehmenssteuerung.
Was wir sonst noch für Sie tun!
- Klassische Steuerberatung/Steueroptimierung
- Erstellung Ihrer kompletten Finanzbuchführung
- Erstellung des Jahresabschlusses (Einnahme-Überschuss-Rechnung und Bilanz)
- Erstellung sämtlicher betrieblicher Steuererklärungen
- Erstellung sämtlicher privater Steuererklärungen
- Erstellung Ihrer Verfahrensdokumentation einschließlich Organisationsberatung
- Erstellung Ihrer Lohnbuchhaltung
- Lohnoptimierung
- Betriebswirtschaftliche Beratung
- Beantragung Steuernummer
- Beantragung Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Beantragung einer Unbedenklichkeitsbestätigung
- Registrierung zum OSS-Verfahren
- Steuererklärungen zum OSS-Verfahren
- Erstellung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen
- Reverse Charge Verfahren
- Betreuung im Rahmen von Betriebs-, Zoll- und Sozialversicherungsprüfungen
- Digitalisierung Ihres Belegwesens
- Existenzgründungsberatung
- Umwandlungen
- Nachfolgeberatung